Wohnfläche:
Geben Sie hier die gesamte Wohnfläche in Quadratmetern an (nach Wohnflächenverordnung). Im Allgemeinen umfasst dies alle beheizten (beheizbaren) Flächen, mit Ausnahme beheizter Kellerräume. Balkone und Terrassen sind herauszurechnen.
Wohnflächenangabe entspricht energetischer Gebäudenutzfläche
Die energetische Gebäudenutzfläche ist eine theoretische Rechengröße, die laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) dem Energieausweis zugrunde gelegt werden muss. Sollte Ihnen die energetische Gebäudenutzfläche Ihres Objekts nicht bekannt sein, kann sie nach §82 des GEG in einem vereinfachten Verfahren aus der Wohnfläche ermittelt werden. Dies übernimmt unser Bestellformular automatisch, wenn der Haken nicht gesetzt wird.
Sollte Ihnen eine genaue Berechnung dieses speziellen Wertes, z.B. aus einem älteren Energieausweis, vorliegen, können Sie diesen Wert statt Ihrer Wohnfläche angeben und dann den Haken darunter setzten.
durchschnittlicher Leerstand / nicht vermieted:
Geben Sie hier den durchschnittlichen Anteil Ihrer Wohnfläche ein, welcher in der Vergangenheit leer stand. Dieser Wert bezieht sich auf den gesamten Berechnungszeitraum (idR die zurückliegenden drei Abrechnungsjahre).
Leerstand ist z.B.: eine nicht vermietete Wohnung, Zweitwohnsitz der nur im Sommer genutzt wird, eine durchgehend geheizte und aber selten genutzte Ferienwohnung im Haus
ist nicht z.B.: ungenutzte Räume einer Wohnung, nicht / gering geheizte Räume einer Wohnung (Schlafzimmer), Gästezimmer, eine durchgehend beheizte und gut ausgelastete Ferienwohnung im Haus
Beispiel: Eine Etage Ihres zweistöckigen Hauses stand in den vergangenen drei Jahren zwölf Monate leer. Dann entspricht dies 1/3 (1 von 3 Jahren) von 50% (eine von zwei Etagen). Somit beträgt Ihr durchschnittlicher Leerstand 16,67% (1/6) und Sie tragen in das entsprechende Feld den Wert 16 ein.
Wohneinheiten:
Bezieht sich auf die Anzahl der separat nutzbaren Wohnungen in Ihrem Gebäude.
Baujahr Gebäude
Geben Sie hier das Baujahr des Gebäudes an. Ist der Bauauftrag vor dem dem 1. November 1977 gestellt worden, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Wohngebäude noch einen Verbrauchsausweis erhalten kann. Hier zum Schnellcheck (separates Fenster).
Baujahr Heizung:
Das Baujahr der Heizungsanlage finden Sie auf dem Typenschild Ihrer Anlage. Bei mehreren Heizsystemen immer das jeweils älteste Baujahr angeben.
gemischt genutzte Gebäude
Besteht ein Gebäude sowohl aus Wohnungen als auch aus Gewerberäumen, so ist der gewerbliche Teil getrennt zu behandeln, wenn der gewerblich genutzte Teil einen "nicht unerheblichen Teil der Gebäudefläche" (nach § 22 der EnEV) ausmacht. Durch die Trennung der Räumlichkeiten und Verbrauchswerte verbessert sich in der Regel der Energieverbrauchswert.