Energieausweis nach GEG. Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist die Zusammenfassung dreier Bundesgesetze:
- das Energieeinspargesetz
- die Energieeinsparverordnung
- das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Die Gesetzeslage soll so verinfacht und vereinheitlicht werden. Der volle Titel des GEG lautet Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze. Da es er die bestehenden Gesetze ersetzt, ist es seit Inkraftreten auch maßgeblich für die Erstellung von Energieausweisen, die in §79-88 geregelt sind.
Neu im Energieausweis nach GEG - Angaben zu CO2 Emissionen
Angaben zu CO2 Emissionen des Gebäudes waren bisher freiwillig, sind aber im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) für alle Energieausweise vorgeschrieben. Wenn der neue Energieausweis GEG konform erstellt wird, weist er die aus der Beheizung und WW-Aufbereitung resultierenden CO2-Emissionen aus. Die Berechnung erfolgt analog zur Berechnung des Primärenergieverbrauchs (der die verbrauchte (fossile) Primärenergie pro qm Gebäudenutzfläche angibt), den es schon in alten Energieausweisen nach EnEV2014 gibt.
Die Angabe der CO2-Emissionen erfolgt auch hier pro Jahr ud qm Gebäudenutzfläche. Möchte man den gesamten CO2-Ausstoß des Gebäudes ermitteln, muss man den Kennwert daher noch mit der Gebäudenutzfläche multiplizieren, die auf Seite 1 des GEG Energieausweises angegeben ist. In den CO2-Emissionen enthalten sind der Verbrauch für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung - nicht aber sonstiger Verbrauch, bspw. der normale Haushaltsstrom.
Muster: Energieausweis für Wohngebäude
Muster-Energieausweis für Gewerbe und Nichtwohngebäude
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
(PDF-Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020, Teil I. Nr 37 vom Bundesanzeiger Verlag)