Hausverkauf mit Energieausweis

bei jedem Hausverkauf und jeder Vermietung wird ein Energieausweis benötigt. Vielen Eigentümern ist nicht bekannt, dass auch für ältere aber modernisierte Häuser ein günstiger verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden kann.


Der verbrauchsbasierte Energieausweis auf Grundlage des §80 (3) des Gebäudeenergiegesetz (GEG)!


  • Damit kann auch für ein altes Haus, das zumindest teilweise modernisiert wurde, ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

  • Wenn Häuser mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) einhalten, kann der verbrauchsbasierte Energieausweis ausgestellt werden.



In sehr vielen Fällen ist damit der Hausverkauf mit dem preiswerten Energieausweis möglich.




Seit 2007 erstellen wir „online“ Energieausweise. Wir arbeiten mit erfahrenen Energieberatern zusammen, die als berechtigte Aussteller bei der Deutschen Energieagentur (dena) gelistet sind.