- für Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen
- bei weniger als 5 Wohnungen, nur wenn der Bauantrag nach 31.10.1977 gestellt oder so modernisiert wurde, dass das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wird.
- Daten: U.a. Nutzfläche (Wohnfläche), Baujahr von Haus und Heizung, Energieverbrauch der letzen Jahre (mehrere unterschiedliche Heizsysteme möglich)
- Pflicht seit 1. Juli 2009 bei Verkauf oder Neuvermietung
- berücksichtigt die verbrauchten Mengen an Energie für das Heizen z.B.: Strom, Gas, Öl, ... aus den letzten drei Jahren
- Stromverbrauch wird benötigt